Zweck und Aufgaben der FBG

  1. Zweck der FBG ist die Verbesserung der Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen
  2. Aufgaben der FBG sind:

      a) Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und             
         Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte
      b) Gemeinsame Pflanzen- und Materialbeschaffung
      c) Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten
      d) Gemeinsame Beantragung von Fördermitteln für waldbauliche und sonstige                                            forstliche Maßnahmen
      e) Beratung der Mitglieder
      f) Aus- und Fortbildung der Mitglieder