Zweck und Aufgaben der FBG
- Zweck der FBG ist die Verbesserung der Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen
- Aufgaben der FBG sind:
a) Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und
Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte
b) Gemeinsame Pflanzen- und Materialbeschaffung
c) Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten
d) Gemeinsame Beantragung von Fördermitteln für waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen
e) Beratung der Mitglieder
f) Aus- und Fortbildung der Mitglieder